Gesellschaftsrecht
Niemand hat gesagt, es wäre sehr leicht in Rumänien zu investieren. Aber es muss auch nicht kompliziert werden. Mit der richtigen juristischen Beratung kann sich ein ausländischer Investor auf die Schwerpunkte seiner Investition konzentrieren; die Überwindung der bürokratischen Hürden übernehmen wir.
Egal ob Sie eine neue Firma in Rumänien zu gründen beabsichtigen oder eine schon bestehende rumänische Firma übernehmen möchten: bei uns sind Sie an der richtigen Stelle.
In diesem Bereich bieten wir Ihnen hauptsächlich folgende Leistungen, ohne uns aber darauf zu beschränken:
- Firmengründungen
Im ersten Schritt werden Sie von uns mit Bezug auf die Wahl der passenden Gesellschaftsform beraten. Ähnlich wie in Deutschland oder Österreich, stehen auch in Rumänien etliche Möglichkeiten zur Wahl, ob Kommanditgesellschaft, G.m.b.H&Co. KG, G.m.b.H., A.G. Jede davon hat Vorteile und Nachteile, angefangen mit der Mindestanzahl der Gesellschafter/Aktionäre, Stamm- oder Grundkapital, Geschäftsführung und bis zu der Weise, in welcher die Gesellschafter- oder Hauptversammlungen einberufen oder abgehalten werden können.
Abhängig von Ihrem Investitionsvorhaben können wir Sie gerne auch bei der optimalen Gestaltung des Gründungskapitals unterstützen. In Rumänien kann das Gründungskapital sogleich nach der Firmengründung für das geplante Investitionsvorhaben verwendet werden. Selbstverständlich können unsere Anwälte Sie aber auch bei einer geplanten Kapitalerhöhung oder –herabsetzung unterstützen.
Man kann nicht immer in Rumänien anwesend sein, um seine Investition zu betreuen. Daher ist es von Anfang an wichtig, flexible Möglichkeiten für die Beschlussfassung zu gestalten, sowohl für die Gesellschafterversammlungen, als auch für die Geschäftsführung, wie z.B. das Korrespondenzverfahren.
- Dauerberatung oder fallbezogene Beratung nach der Firmengründung
Auch nach erfolgreicher Firmengründung kann juristische Beratung manchmal unentbehrlich sein. Sie werden mit Sicherheit Mitarbeiter aufnehmen müssen oder vertragliche Beziehungen eingehen müssen. Wir können Sie sowohl mit Bezug auf Arbeitsrecht, als auch bei der Gestaltung von handelsrechtlichen Verträgen unterstützen
- Umwandlung der Firma
Wenn es zu Zusammenschlüssen von Unternehmen oder zu einer Konzernumstrukturierung kommt, kann dies auch eine Umwandlung der rumänischen Tochtergesellschaft erforderlich machen. Wir können Sie sowohl bei Ihrem Fusionsvorhaben, sowie auch bei einer Firmenspaltung unterstützen: unsere Anwälte haben die dafür erforderliche Erfahrung und Praxis.
Sollte eine Änderung der Firmenform notwendig sein, bei einer schon in Rumänien gegründeten Tochtergesellschaft, können wir das Verfahren auch gerne und erfolgreich abwickeln.
- Übernahme einer schon existierenden rumänischen Firma
In vielen Fällen wird es erforderlich, im Rahmen eines Rumänien-Engagements, auch eine schon bestehende rumänische Firma zu übernehmen. Dies setzt eine sorgfältige Prüfung der Aktiva und Passiva, sowie auch der vertraglichen Verhältnisse der rumänischen Firma voraus (Due Diligence), gefolgt von der Vorbereitung der zu unterzeichnenden Unterlagen und deren Einreichung bei dem zuständigen Handelsregisteramt. Unsere Anwälte können Sie gerne dabei unterstützen.