Steuerrecht
Rumänische Steuerbehörden sind in den letzten Jahren sehr aktiv geworden. Es ist vermehrt mit Betriebsprüfungen zu rechnen; die überwältigende Mehrheit der Betriebsprüfungen endet mit Steuerbescheiden, durch welche die Nachzahlung gewisser Beträge verfügt wird, samt Strafsätzen und Verspätungszinsen. Bußgelder werden auch gerne verhängt.
Rumänische Steuervorschriften ändern sich mehrmals im Jahr: es werden meistens neue Steuern eingeführt, Steuersätze vergrößert, neue Aussagepflichten eingeführt. Abgesehen davon sind rumänische Steuervorschriften nie leicht zu verstehen gewesen; die Regelungen überlassen den Steuerbeamten ein sehr großes Maß an freier Verfügungsgewalt, welche nicht selten missbraucht wird.
Als Full-Service-Kanzlei bieten wir Ihnen also:
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Beratung betreffend Steuern und Abgaben
Bei der Optimierung seiner Steuern und Abgaben hat man als rumänischer Steuerzahler einen viel geringeren Spielraum als in anderen Rechtssystemen. Nichtdestotrotz können auch hier, mit unserer Unterstützung, Lösungen gefunden und erfolgreich umgesetzt werden.
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Vertretung und Unterstützung beim Umgang mit den rumänischen Steuerbehörden
Es ist sehr wichtig, den genauen Umfang seiner Rechte und Verpflichtungen als Steuerzahler in Rumänien zu kennen. Einerseits machen auch Steuerbeamte nicht selten Fehler; andererseits kann jeder Steuerbescheid angefochten werden.
Als Regel müssen Betriebskontrollen rechtzeitig angesagt werden. Der Steuerzahler ist berechtigt, seine Berater im Laufe einer Betriebskontrolle einzubeziehen. Dies kann schon von Anfang an die Erkennung von poteziellen Problempunkten erleichtern; die richtigen Lösungen können frühzeitig erkannt und umgesetzt werden, in engem Kontakt mit den Kontrollbehörden.
Vor Beendung einer Betriebskontrolle ist der Steuerzahler auch in Rumänien berechtigt, über die Ergebnisse der Kontrolle informiert zu werden, sowie auch einen Entwurf des Kontrollbescheides zu erhalten. Der Steuerzahler ist berechtigt, eine letzte Aussprache mit den Kontrollbeamten zu haben, mit Bezug auf den Entwurf des Kontrollprotokolls. Zu diesem Zeitpunkt ist es schon möglich und empfehlenswert, sich schriftlich mit Bezug auf die im Kontrollprotokoll erkannten Probleme zu äußern.
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Vertretung der Steuerzahler im Vorverfahren und im gerichtlichen Anfechtungsverfahren von Steuerbescheiden
Sollte es dennoch dazu kommen, dass Sie zu Nachzahlungen verpflichtet werden, entgegen der Tatsachen und der einschlägigen Vorschriften, sind Sie berechtigt, die Kontrollunterlagen zuerst im Vorverfahren anzufechten. Im Vorverfahren kann Einspruch gegen die Kontrollunterlagen eingelegt werden. Ein juristisch gut begründeter Einspruch kann schon Erfolg bringen: viele Steuerbescheide werden als Folge eines Einspruchs abgeändert.
Sollte der Einspruch nicht erfolgreich sein, kann bei der zuständigen Gerichtsinstanz Widerspruch gegen die Kontrollbescheide eingereicht werden.
Wir haben die meisten unserer Mandanten schon erfolgreich in diesem Bereich unterstützt.