Immobilienrecht
EU-Bürger dürfen schon seit Jahren in Rumänien Grundstücke erwerben, auch wenn sie keine lokale Firma gegründet haben. Nach der Wirtschaftskrise vermehren sich die Geschäfte mit Immobilien wieder auch in Rumänien. Meistens setzt der Erwerb einer Immobilie einen verhältnismäßig hohen Erwerbspreis voraus, also wäre es wünschenswert, sich vor Bezahlung des Preises gründlich abzusichern, dass alle gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen für ein erfolgsreiches Rechtsgeschäft erfüllt sind.
- Due-Diligence
Eine Prüfung der rechtlichen Lage der Immobilie (Due-Diligence) wird sich meistens als eine sehr gute Entscheidung erweisen. Wird ein Grundstück zwecks Errichtung einer Produktionshalle, eines Firmensitzes oder für ein anderes Bauprojekt erworben, müssen in erster Reihe die lokalen Vorschriften betreffend Stadtbauplanung geprüft werden, damit festgestellt werden kann, ob die Widmung des Grundstückes dies erlaubt. Eine spätere Umwidmung kann langwierig, kostspielig oder, in Extremfällen, sogar unmöglich sein.
Wie in der restlichen Europäischen Union, geht man auch in Rumänien immer sorgfältiger das Thema der Umweltverschmutzung an. Durch eine gründliche Prüfung des Grundstückes kann vermieden werden, ein historisch verschmutztes Objekt zu erwerben. Vor der Wende gab es in Rumänien unzählige Beispiele von landwirtschaftlicher oder industriebedingter Umweltverschmutzung. Es wäre freilich unerwünscht, ein schon gravierend verschmutztes Objekt zu erwerben und das Risiko auf sich zu nehmen, später die Kosten für die Behebung der Umweltprobleme zu tragen.
Die Prüfung der Anschlüsse und Zufahrten darf beim Erwerb eines Grundstückes in Rumänien ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Diese sind meistens nicht selbstverständlich. Fehlende Anschlüsse können die späteren Baukosten erheblich erhöhen, weil deren Verlegung meistens auf Kosten des Eigentümers geht.
Eine gründliche Prüfung der Eigentumsverhältnisse der Immobilie darf auch nicht vernachlässigt werden. Eine lückenlose und juristisch einwandfreie Prüfung der vorangehenden Eigentumsübertragungen ist ebenfalls sehr wichtig, insbesondere wenn das Objekt in den vorangehenden Jahren Gegenstand eines Restitutionsverfahrens war. Außer Siebenbürgen gab es in Rumänien bis vor Kurzem keine Grundbücher.
- Gestaltung des Erwerbsvertrages
Die Belehrungspflichten eines rumänischen Notars, ob in Brasov, Bukarest oder im restlichen Rumänien, sind viel eingeschränkter als Sie es gewöhnt sind. Meistens werden Notare auch sehr knappe Verträge gestalten, aus welchen Klauseln fehlen, welche man anderorts eigentlich als normal ansehen würde. Kennt man dieses Problem, kann der Vertrag aber selbstverständlich mit den erforderlichen Klauseln ergänzt werden, oder sogar von dem Erwerber vorbereitet werden.
- Immobilienprojekte
Immobilienprojekte müssen ebenfalls im Vorfeld sorgfältig vorbereitet werden. Ob es um einen Firmensitz, eine Produktionshalle oder ein Wohngebäude geht: auch hier kann man auf unerwünschte Probleme oder Fallen stoßen. Mit einer gründlichen Rechtsberatung können aber auch diese erfolgreich gemeistert werden.
Unsere Anwälte können Sie gerne mit ihrer Erfahrung und ihren Kenntnissen nicht nur in Brasov, sondern auch im restlichen Rumänien unterstützen.